Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung

Für unsere Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sie werden vom Auftraggeber durch Auftragserteilung anerkannt.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

2. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Ausführung der Werkleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ansprüche aus fehlerhaften Leistungen beschränken sich auf unentgeltliche Mangelbeseitigung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, so kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung wiederholen. Wird die Mangelbeseitigung verweigert oder wiederholt fehlschlagen, so hat der Auftraggeber Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder aber er kann vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Beträge sind Nettobeträge zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.2 Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Skonto wird  nur bei schriftlicher Vereinbarung gewährt.

3.3 Geht die Zahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig bei dem Auftragnehmer ein, gerät der Auftraggeber mit  Ablauf der für die Zahlung festgelegten Frist in Verzug, ohne dass es einer weitergehenden Mahnung  des Auftragnehmers bedarf.

3.4 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, werden pro Mahnung Gebühren in Höhe von 2,50 € sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % (ist der Auftragnehmer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen  Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen 8 %) über den jeweiligen Basiszinssatz geltend gemacht.

3.5 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens bei der Mahngebühr von 2,50 € nachgelassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens über die Verzugszinsen durch den Auftragnehmer wird ausgeschlossen.

3.6 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis und bei groben Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zu.

3.7 Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

4. Datenschutz

Wir erheben Ihre Daten zum Zweck der Durchführung Ihrer Kontaktanfrage. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine Weitergabe Ihrer Daten im Fall einer Auftragserteilung findet statt, an beteiligte Nachunternehmer. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme jederzeit zu widersprechen.